Allgemeine Geschäftsbedingungen
Löwen-Fitness Bremen

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge mit Löwen-Fitness Bremen, Inhaber Sascha Osterwald, Striekenkamp 40, 28777 Bremen (nachfolgend auch „Löwen-Fitness“ oder „wir“) in ihrer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Löwen-Fitness diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. ABONNEMENTS & LEISTUNGEN

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen vier verschiedenen Fitness-Abonnements zu wählen.
    • Das Abonnement „Fitness“ umfasst die Nutzung des Fitness-, Freihantel- und Outdoorbereichs, ein einmaliges Personaltraining inklusive Erstellung eines Trainingsplans sowie die Getränke-Flat.
    • Das Abonnement „Fitness Plus“ enthält zusätzlich Fitness-Kurse und Kampfsport.
    • Das Abonnement „All In Premium“ enthält zusätzlich Wellness und Solarium.
    • Das Abonnement “Fitness Kids” enthält alle Kids und Jugendkurse sowie die Getränke-Flat. Alter: 5-15 Jahre.
  2. Die Getränke-Flat berechtigt den Kunden zum unbegrenzten Verzehr von Iso-, Vitamin-, und Mineralgetränken aus dem Getränkespender und Wasser. Ausgenommen von der Getränke-Flat sind insbesondere Proteinshakes.
  3. Der Kunde erhält eine Mitgliedskarte, welche ihn zum Eintritt in die Studioräume berechtigt. Das Abonnement und die Mitgliedskarte sind nicht auf andere Personen übertragbar.

3. FITNESS-KURSE

  1. Die von uns angebotenen Fitness-Kurse richten sich nach dem jeweils aktuellen Kursplan, abrufbar unter Kursplan | Löwen Fitness Bremen (loewenfitness-bremen.de). Wir behalten uns vor, den Kursplan oder einzelne Kurse kurzfristig zu ändern bzw. rauszunehmen und abzusagen. Über Änderungen und nichtstattfindende Kurse wird der Kunde vorher per über die MySports App oder per E-Mail informiert.
  2. Die Teilnehmeranzahl einiger Kurse ist limitiert, weshalb für die Teilnahme eine vorhergehende Online-Anmeldung unter loewenfitness-bremen.de oder über die App MySports erforderlich ist. Kurse finden bei einer Mindestteilnehmeranzahl von drei Personen statt.
  3. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich. Der Kunde hat Löwen-Fitness unverzüglich zu informieren, wenn er trotz erfolgter Anmeldung nicht an dem Training teilnehmen kann.

4. ÖFFNUNGSZEITEN

  1. Die Studioräume sind zu folgenden Zeiten für den Kunden geöffnet:
    • Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr
    • Samstag und Sonntag: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    • An gesetzlichen Feiertagen: individuell gemäß vorheriger Ankündigung auf der Website
  2. Löwen-Fitness ist berechtigt, die Öffnungszeiten in angemessener Weise zu ändern bzw. anzupassen und das Studio, nach vorheriger Ankündigung, für einzelne Tage zu schließen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Eine Beitragserstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

5. PREISE & ZAHLUNG

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Die jeweils aktuellen Preise sind abrufbar unter Löwen Fitness – Dein Fitnessstudio in Bremen (loewenfitness-bremen.de).
  2. Die Abonnement-Preise sind Wochenpreise. Neben den Wochenpreisen ist eine einmalige Verwaltungspauschale zu Beginn des Abonnements zu entrichten. Löwen Fitness bucht alle 6 Monate eine Trainerpauschale in Höhe von 25€ (Brutto) ab, diese dient dem Zweck einer optimalen Trainingsbetreuung und beinhaltet den kostenlosen Service von regelmäßigen Trainingsplänen und Körperanalysen. Der Trainerpauschale kann widersprochen werden, da die Zahlung ein freiwilliger Betrag an alle Mitglieder ist (der abgeschlossene Vertrag bleibt davon unberührt). Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  3. Der Abonnement-Preis wird durch Löwen-Fitness jeweils im Voraus per Lastschriftverfahren vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Der Kunde kann zwischen einer monatlichen oder jährlichen Vorauszahlung wählen. Bei jährlicher Vorauszahlung erhält der Kunde 10% Rabatt auf den Abonnement-Preis.
  4. Der Kunde ermächtigt Löwen-Fitness, die Beträge von dessen Bankkonto mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Zugleich weist der Kunde sein Kreditinstitut an, die von Löwen-Fitness auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde hat die Möglichkeit innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Es gelten dabei die mit dessen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Auf die Vorabankündigung des Einzugs verzichtet der Kunde ausdrücklich. Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist Löwen-Fitness berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten in Höhe von 10,00 € zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.

6. PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde ist verpflichtet sich an die Bestimmungen der Hausordnung zu halten Die Hausordnung hängt in den Studioräumen, Striekenkamp 40, 28777 Bremen, aus. Das Trainer- und Studiopersonal ist berechtigt, dem Kunden, soweit es zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Der Kunde hat diesen Weisungen Folge zu leisten.
  2. Der Kunde hat vor Beginn des Trainings seine Sporteignung bei einem Arzt überprüfen zu lassen.
  3. Beim Besuch des Studios hat der Kunde stets die ihm ausgestellte Mitgliedskarte mitzuführen. Löwen Fitness behält sich das Recht vor, Personen ohne mitgeführten Mitgliedsausweis den Zutritt zu verweigern.
  4. Der Kunde hat für die sichere Verwahrung der Mitgliedkarte zu sorgen und diese durch geeignete Maßnahmen vor der missbräuchlichen Verwendung Dritter zu schützen. Einen etwaigen Verlust der Mitgliedskarte hat der Kunde gegenüber Löwen-Fitness unverzüglich anzuzeigen.
  5. Der Kunde hat Löwen-Fitness unverzüglich über jede Änderung der im Vertrag aufgenommenen persönlichen Daten, insbesondere seiner Anschrift oder Kontaktdaten zu informieren.

7. KONSUMVERBOTE

  1. Das Rauchen sowie das Konsumieren alkoholischer Getränke und anderer berauschender Mittel in den Studioräumen ist strengstens verboten.
  2. Das Mitbringen von Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z. B. Anabolika), ist ebenfalls strengstens verboten.

8. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

  1. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Kündigt der Kunde nicht mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit, so verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate. Die Kündigung bedarf in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail).
  2. Der Kunde hat die Möglichkeit das Abonnement monatsweise beitragsfrei zu stellen. In dieser Zeit hat der Kunde keinen Anspruch auf die Leistungen von Löwenfitness. Die Vertragslaufzeit verlängert sich in diesem Fall automatisch um die Anzahl der beitragsfreien Monate. Die Beitragsfreistellung ist gegenüber Löwen-Fitness mindestens 14 Tage vor dem Beginn des ersten beitragsfreien Monats anzuzeigen.
  3. Sofern der Kunde eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, aus welcher hervorgeht, dass eine vorrübergehende Sportunfähigkeit besteht, kann der Vertrag mit Beginn der Sportunfähigkeit bis zum Ende der Sportunfähigkeit beitragsfrei gestellt werden. Der Kunde hat eine Sportunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen.
  4. Beide Seiten haben jederzeit das Recht den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt für Löwen Fitness insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung auf zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Verzug ist oder gegen die Hausordnung verstößt.
  5. Der Kunde ist verpflichtet die ihm ausgestellte Mitgliedskarte nach Vertragsende unverzüglich an Löwen-Fitness zurück zu geben.

9. KLEIDUNG

  1. Die Trainingsfläche darf nur in sauberer und angemessener Trainingsbekleidung und mit festen, geeigneten Sportschuhen (keine Flip-Flops oder Sandalen) betreten werden. Ein Training in Straßenkleidung (insbesondere in Jeans) ist nicht gestattet.

10. HAFTUNG

  1. Löwen-Fitness haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Löwen-Fitness nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
  2. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Löwen-Fitness der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Löwen-Fitness ausgeschlossen.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Löwen-Fitness.

11. KOMMUNIKATION ÜBER E-MAIL

  1. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und Löwen-Fitness findet grundsätzlich elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mails, statt. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte E-Mails nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten. 
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und dafür zu sorgen, dass unter dieser Adresse die von Löwen-Fitness versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von uns versandten E-Mails zugestellt werden können. 

12. EINWILLIGUNG IN DAS ANFERTIGEN UND VERÖFFENTLICHEN VON FOTOS UND VIDEOS

  1. Der Kunde willigt im Rahmen seines Rechtes am eigenen Bild in das Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos und Videos durch das Studiopersonal zu kommerziellen Zwecken in sozialen Medien ein, außer der Kunde macht das Studiopersonal bei Ankündigung explizit darauf aufmerksam, dass dies seinerseits nicht erwünscht ist. Auf Verlangen kann der Kunde bei Übersichtsaufnahmen unkenntlich gemacht werden.
  2. Das Studiopersonal verpflichtet sich dazu, die Fertigung von Fotos/Videos anzukündigen, auch wenn sich hierbei lediglich um Übersichtsaufnahmen handelt, sodass der Kunde die Möglichkeit erhält, rechtzeitig mitzuteilen, dass er hiermit nicht einverstanden ist.
  3. Dem Kunden entstehen durch die kommerzielle Fertigung und Verbreitung der Aufnahmen keine weiteren Ansprüche.
  4. Sollte der Kunde eine nachträgliche Löschung und Vernichtung von Aufnahmen fordern, hat dies schriftlich oder per Mail zu erfolgen.

13.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
  3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, welche unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
  4. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.